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Benutzerinformationen, Rechtshinweise und Gebühren

Website und Datenbank

Alle Elemente der Website und der Datenbank des ZADIK sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Verstoß gegen das Urheberrecht wird geahndet. Sofern die Rechte für einzelne Elemente nicht beim ZADIK liegen, werden die Rechteinhaber genannt. Das ZADIK ist gerne dabei behilflich, diese zu kontaktieren.

Die vom Redaktionsbüro Dank in Zusammenarbeit mit dem ZADIK konzipierte und programmierte Datenbank wurde im August des Jahres 2005 installiert und seitdem im Rahmen der eingeschränkten personellen Kapazitäten des ZADIK mit Daten gespeist. Die Datenbank ist vor Ort via Intranet und demnächst auch via Internet einsehbar. Im Internet sind dann zunächst nur die wichtigsten Teile des Bestandes A77, Galerien Thannhauser, und einige Features zugänglich. Aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen sind im Internet nur solche Dokumente als Foto sichtbar, deren Rechte eindeutig geklärt sind. Ansonsten sind die Dokumente nur inhaltlich beschrieben. Die Datenbank und deren Internetpräsentation werden kontinuierlich erweitert.

Von den meisten Dokumenten, an denen das ZADIK die Rechte hält, können gegen Gebühren reproduktionsfähige digitale Kopien und gegebenenfalls die Veröffentlichungsrechte erworben werden.

Ausleihen von Originaldokumenten sind nur für Ausstellungen in Ausstellungsinstitutionen möglich.

 

Ausstellungsbesuch und Arbeiten im ZADIK

Der Besuch der Ausstellungen des ZADIK ist kostenlos, steht allen Interessenten offen und muss nicht angemeldet werden.

Auch das Arbeiten im Archiv steht grundsätzlich allen Interessenten frei, aber das ZADIK ist ein privates Archiv, das nicht zur Auskunft verpflichtet ist und diese auch verweigern kann. Wegen der beschränkten Anzahl der Benutzerplätze und der für jede Recherche notwendigen Vorbereitungen ist es unumgänglich, unter Angabe des Recherchewunsches einen Recherchetermin zu vereinbaren. Spontane Recherchen sind nicht möglich. Für einfache Recherchen in der Datenbank und wenig aufwändige Recherchebetreuung fallen keine Gebühren an, sollte eine Recherche jedoch eine intensive Betreuung oder Vorbereitung durch ZADIK-Mitarbeiter erfordern, müssen die unten angeführten Gebühren erhoben werden.

Alle Dokumente in den Beständen des ZADIK unterliegen dem Urheberrecht und dem Persönlichkeitsrecht. Nur Dokumente, deren Rechtslage eindeutig geklärt ist, können den Benutzern vorgelegt werden. Vereinzelte Dokumente sind auch mit Sperrfristen belegt und können erst nach Ablauf dieser Fristen zugänglich gemacht werden. Bei einigen Dokumenten muss vor dem Zugang erst die Erlaubnis der jeweiligen Donatoren eingeholt werden.

Zur Recherche im ZADIK ist die Vorlage des Personalausweises und das Ausfüllen eines Benutzer- und Recherchebeleges notwendig.

 

Benutzerordnung im

Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels ZADIK

Für Recherchen in den Beständen und der Intranet-Datenbank des ZADIK ist die Vorlage des Personalausweises und das Ausfüllen des Benutzer- und Recherchebeleges erforderlich. Ihr Personalausweis wird fotokopiert und die Kopie dem Recherchebeleg beigeheftet.

Bitte teilen Sie den Mitarbeitern Ihre Wünsche mit. Das Betreten der Büro- und Depoträume und der selbständige Zugriff auf die Archivalien – das gilt auch für die Bücher in den Regalen und die Computer – ist nicht gestattet. Die Mitarbeiter bringen Ihnen die gewünschten Materialien an Ihren Arbeitsplatz und öffnen Ihnen die Datenbank. Mitgebrachte PCs dürfen nicht mit ZADIK-PCs vernetzt werden. Archivalien und Bücher sind nur hier einzusehen und können nur zu Ausstellungszwecken von Ausstellungsinstitutionen ausgeliehen werden. Grundsätzlich gewähren wir Einblick in alle Archivalien, die nicht dem Datenschutz, Sperrfristen oder konservatorischen Schutzmaßnahmen unterliegen.

Bei Ausfall der Datenbank können konservatorisch bedenkliche Archivalien, die nur über die Datenbank einsehbar sind, nicht eingesehen werden.

Von Archivalien und Büchern können nur analoge oder digitale Kopien angefertigt werden, wenn dem keine urheberrechtlichen oder konservatorischen Bedenken entgegen stehen. In der Regel ist das Kopieren von publiziertem Material wie Büchern, Zeitungsartikeln etc. erlaubt. Kopien von Originaldokumenten dürfen nur von einem Archivmitarbeiter beziehungsweise im Beisein eines Archivmitarbeiters angefertigt werden. Jede Kopie eines Originaldokuments wird doppelt erstellt, ein Exemplar verbleibt mit dem Namen des Bestellers im Archiv. Das Fotografieren von Archivalien ist nicht gestattet. Sämtliche vom Archiv angefertigte Kopien sind nur zum privaten Gebrauch bestimmt und dürfen keinesfalls an Dritte weiter gegeben werden. Das Urheberrecht ist zu achten. Bitte beachten Sie, daß das Herstellen von Kopien – insbesondere von digitalen Kopien - Zeit kostet und kalkulieren Sie diese bei Ihrem Besuch ein.

Die Kenntnisnahme dieser Benutzerordnung ist auf dem Benutzer- und Recherchebeleg zu quittieren.

Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann Hausverbot erteilt werden.

 

 

Rechtshinweise und Gebühren
für die Anfertigung von Kopien und deren Veröffentlichung

Stand 1.4.2008

Die Kopien, die wir für Sie angefertigt haben oder anfertigen werden, sind nur zu Ihrem persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind nicht berechtigt, die Kopien an Dritte weiter zu geben – jeder Verstoß wird geahndet. Jede einzelne Veröffentlichung jeder einzelnen Kopie bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Donatorin / den Donator,

aus deren / dessen Bestand die Kopie gezogen wurde. Sobald uns Ihre Anfrage erreicht hat, übermitteln wir sie den Donatoren und holen deren Einverständnis für die Veröffentlichung ein, das wir Ihnen dann weiterleiten. Ungenehmigte Reproduktionen und auch ungenehmigte Nachauflagen werden geahndet und mit einem 100%igen Aufschlag des Tarifs berechnet. Bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind, das Urheberrecht zu wahren und selbst die Genehmigung zur Veröffentlichung bei den jeweiligen Urhebern einzuholen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. Veröffentlichungen sind nur zulässig unter Nennung der Quelle „Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels, Köln, Bestandsnummer und Donatorenname“ und gegen Zusendung von zwei Belegexemplaren. Für die Herstellung der Kopien, für die Rechte zu ihrer Veröffentlichung und für die Ausleihe von Archivalien erheben wir Gebühren, die unsere Betriebskosten decken sollen. Studierende erhalten Ermäßigungen und weitere Sonderkonditionen für den Studiengebrauch. Verpackungs- und Versandkosten sind in den Gebühren enthalten. 

Gebühren für Recherche und Bearbeitung durch die Mitarbeiter des ZADIK
Pauschale für Einzelrecherche (halbe Stunde)                                                                             100,00 €
jede weitere angefangene halbe Stunde                                                                                        50,00 €

Gebühren bei persönlicher Archivbenutzung
Betreuung durch ZADIK-Mitarbeiter = Bereitstellung von Archivalien, Paginierung etc.
je angefangene halbe Stunde                                                                                                          50,00 €

Gebühren für Kopien
Schwarzweiß-Fotokopie / Ausdruck DIN A4                                                                                       1,00 €
(nur möglich von Publikationen und konservatorisch unbedenklichen Dokumenten)

Farb-Fotokopie / Ausdruck DIN A4                                                                                                    2,00 €
(nur möglich von Publikationen und konservatorisch unbedenklichen Dokumenten)

Digitale Kopie vom Original, Negativ, Dia, Foto etc.
als jpg-Datei per e-mail oder auf CD als tiff-Datei in 72 dpi oder 300 dpi
(je nach Möglichkeit und Größe)                                                                                                     10,00 €

Leihgebühren für Tonträger (keine Kopien möglich)
pro Minute                                                                                                                                           1,00 €

 
Leihgebühren für Video- und Filmmaterial (keine Kopien möglich)
pro Minute                                                                                                                                        1,00 €

 
Ausleihe von Archivalien für Ausstellungen
Bearbeitungsgebühr pro Stück                                                                                                         50,00 €
 

Veröffentlichungshonorare

Einfache Verwendung pro Bild in

Zeitungen, Bücher, Fernsehen, Internet                                                                                      100,00 €

Werbung (pro Bild)                                                                                                                       200,00 €

Tonträger pro Minute                                                                                                                     10,00 €

Video- und Filmmaterial pro Minute                                                                                                10,00 €

 

 


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